Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit einer Betriebsstätte in Hessen, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Unter KMU versteht man Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und bis maximal 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr.
Nicht förderfähig sind beispielsweise gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen in Gründung, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder des öfftenlichen Rechts, Stiftungen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und insolvente Unternehmen.
Das Land Hessen fördert die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und die Verbesserung der IT-Sicherheit. Die geförderten Maßnahmen müssen bei dem anstragstellenden Unternehmen eingesetzt werden.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.
Beispielsweise kann der DIGI-Zuschuss ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen und ist auf höchsten 10.000 Euro begrenzt. Im Falle von Förderprogrammen des RKW Hessen sind Beratungen zur Digitalisierung von Geschäfsprozessen zu maximal 50 Prozent des Beraterhonorars förderfähig.
Für Großprojekte mit Kosten von mehr als 50.000 Euro gibt es zusätzliche Förderprogramme.
Dies ist abhängig vom Förderprogramm. Beispielsweise wird per Zufallsprinzip ausgelost, wer einen DIGI-Zuschuss beantragen darf. Eine Fördermassnahme über das RKW Hessen kann jederzeit direkt beim RKW beantragt werden, erfordert aber einen größeren Verwaltungsaufwand. Die Förderung über Digital Jetzt erfolgt ebenfalls nach dem Zufallsprinzip, allerdings erfolgt hier die Auslosung monatlich.
Als Ihr Digitalisierungsberater übernehmen wir für Sie die Antragstellung und die Verwaltung der Maßnahme.
Ein Unternehmen darf sich nur einmal um einen Zuschuss bewerben.
Als KMUs bezeichnet man Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. Euro), kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter 10 Mio. Euro) und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz maximal 50 Mio. Euro oderi maximal 43. Mio. Euro).
Das Unternehmen ist mit weniger als 25% an anderen Unternehmen beteiligt oder am Unternehmen werden weniger als 25% gehalten.
Der Begriff "De minimis" Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Sie erlaubt die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. Diese Förderung muss bei den entsprechenden Vergabestellen entsprechend deren Richtlinien beantragt werden.
Hier gehts zum Informationsblatt De-minimis-Beihilfen der WI Bank.